Der Büroinhaber
und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige
Dr.-Ing. Georg Vigh wurde aufgrund seiner besonderen Qualifikation
vom Landesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige
Hessen mit Urkunde vom 01.04.2001 als Schiedsrichter berufen.
Das Schiedsgerichtsverfahren können Parteien in ihrer streitigen
Auseinandersetzung alternativ zu einem Zivilprozessverfahren bei
einem ordentlichen Gericht aufrufen. Das Schiedsgericht wird dann
von zwei sachverständigen Schiedsrichtern und einem Obmann
mit langjähriger Erfahrung als Richter zusammengesetzt. Das
Schiedsgericht entscheidet in der Regel in einer Sitzung mit einem
für beide Parteien verbindlichen und begründeten Schiedsspruch.
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Das Verfahren |
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wird vom fachkundigen Schiedsrichtern geführt, deshalb
kompetent und verzichtet in der Regel auf langwierige Beweiserhebungen
mit Sachverständigengutachten; |
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ist schnell, dadurch kostengünstig und zeitsparend; |
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führt sofort zum Abschluss des Streits, weil weitere
Rechtsmittel in derselben Angelegenheit nicht mehr möglich
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